Jetzt ist es amtlich: Die unzureichende Finanzausstattung unserer Gemeinden durch die Landesregierung ist verfassungswidrig!
Das höchste rheinland-pfälzische Gericht hat geurteilt, dass die mit Kassenkrediten belasteten Kommunen vom Land in die Lage versetzt werden müssen, diese abzubauen und dauerhaft in die Lage versetzt werden müssen, die Haushalte auszugleichen.
Das ist eine weitere schallende Ohrfeige für die SPD-geführte Landesregierung Dreyer.
Und gleichzeitig eine große Chance für unsere teilweise hochverschuldeten Kommunen, um endlich wieder mehr Handlungsspielraum zu erhalten. Unsere Gemeinden brauchen die Möglichkeit Zukunft zu gestalten. Das geht nicht, wenn die Finanzen nur zum Verwalten ausreichen.