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Für die Durchführung unserer Veranstaltung, Wahlkämpfe und Informationsmaterialien sind wir immer wieder auf finanzielle Mittel angewiesen.
Wir freuen uns sehr über Ihre Unterstützung in jeglicher Form und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten. Ob als aktives Mitglied in der Parteiarbeit, durch eine finanzielle Spende oder einfach positive Mundpropaganda!
Am Ende trägt das Engagement eines jeden Einzelnen zum Erfolg bei!
Vielen Dank!
Als Privatperson können Sie Ihre Spende bis zu einer Höhe von 3.300 Euro im Jahr (bzw. 6.600 Euro bei Ehepaaren) steuerlich geltend machen. Sie können per Überweisung auf das Spendenkonto des CDU Kreisverbandes Südliche Weinstraße spenden:
CDU Kreisverband Südliche Weinstraße
IBAN DE88 5485 0010 0000 0658 96
Geben Sie bitte bei Spenden auf das Spendenkonto immer Ihren Namen und Ihre Adresse im Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Spende zuordnen und Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen.
Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unsere Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet.
Die Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO finden Sie hier.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht.